Aktueller Infobrief
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Weitere Verlängerung von Coronaerleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine
Viele steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Coronaerleichterungen gelten auch noch für 2023.
Öffentliches Förderprogramm für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen die seit dem 24.02.2022 ukrainische Tiere versorgen
Bis zum 01.11.2022 (Datum des Posteingangs beim Förderer) können Tierschutzvereine unter Beachtung der Förderrichtlinien einen Antrag auf Ukrainehilfe für ihr Tierheim bzw. ihre tierheimähnliche Einrichtung stellen. Nähere Infos finden Sie nachfolgend.
Hilfe für Ukraineflüchtlinge und ihre Haustiere – was dürfen gemeinnützige Tierschutzvereine machen?
Futter und Tierzubehör für Flüchtlingstiere? Behandlung von Flüchtlingstieren oder Übernahme von Tierarztkosten? Ist das gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig? Das „normale“ Gemeinnützigkeitsrecht schränkt den Handlungsspielraum für Tierschutzvereine hier oft ein. Doch für die aktuelle Situation gibt es Sonderregelungen und Ausnahmen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen möchten.
Verlängerung von Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine
Die zivilrechtlichen Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine wurden schon vor einiger Zeit bis zum 31.08.2022 verlängert. Ganz aktuell wurden nun auch die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Erleichterungen bis zum 31.12.2022 verlängert.
Die steuerliche Behandlung von Tierheimen
Ein deutsches Finanzministerium hat sich kürzlich in einem Erlass zur steuerlichen Behandlung von Tierheimen geäußert. Wir möchten Ihnen den Erlass im Folgendem vorstellen.
Tierpatenschaften - Spendenbescheinigungen für zweckgebundene Spenden an Tierschutzvereine möglich?
Hierüber stritten sich in einem speziellen Fall eine Gassigeherin und das Finanzamt. Wie der Bundesfinanzhof hierzu entschieden hat, lesen Sie hier.
Umsatzsteuerliche Beurteilung von Firmen-Sachspenden
Im Folgenden möchten wir Sie zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Sachspenden aus einem Betriebsvermögens sowie zu einer diesbezüglich noch bis zum 31.12.2021 gelten Corona-Umsatzsteuererleichterung informieren.
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Reform des Transparenzregisters in Kraft getreten. Im Zuge der Reform ist das Transparenzregister zu einem Vollregister gereift. Welche Änderungen ergeben sich hierdurch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020
Das Bundesfinanzministerium hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 verlängert. Bis wann sind die Steuererklärungen 2020 jetzt abzugeben?
Auch Tierschutzvereine unterliegen der Künstlersozialabgabepflicht – Abgabesatz bleibt 2022 mit 4,2% stabil
Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe entrichten.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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