Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Verwaltungs­berufsgenossenschaft (VBG) erhöht Beiträge für die freiwillige Unfallversicherung von ehrenamtlich Tätigen in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Der Beitrag für die freiwillige Unfallversicherung von Ehrenamtlichen in der VBG wurde ab dem 01.01.2018 moderat erhöht. Aber auch hiernach bleibt eine freiwillige Unfallversicherung von Ehrenamtlichen in der VBG u.E. sinnvoll und günstig.
Satzungsanforderungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen: Doch keine wörtliche Übernahme der Mustersatzung erforderlich?
Nach Auffassung des hessischen Finanzgerichtes muss die gemeinnützigkeitsrechtliche Mustersatzung nicht zwingend wörtlich in die Satzung von Tierschutzvereinen übernommen werden. Das Finanzgericht hat in einem aktuellen Urteil die satzungsmäßigen Anforderungen der Gemeinnützigkeit nochmals herausgearbeitet.
Zweckgebundene Spenden an gemeinnützige Tierschutzvereine
Auch Tierschutzvereine erhalten zum Teil Spenden, bei denen vom Spender ein konkreter Verwendungszeck vorgegeben wird. Unter Bezugnahme auf ein aktuelles BFH-Urteil werden die sich aus Zweckbindungen ergebenen rechtlichen Folgen nachfolgend überblickartig dargestellt.
Spenden statt Bezahlung – Das müssen Tierschutzvereine beachten
„Eintritt gegen Spende“ oder „Kaffee und Kuchen gegen Spende“. So oder ähnlich werben auch Tierschutzvereine zum Teil für Veranstaltungen oder Verkäufe. Die bloße Umbenennung einer Bezahlung in eine Spende ändert an der steuerlichen Einordnung der Einnahme allerdings noch nichts. Wann liegen in derartigen Fällen echte Spenden vor?
An wen dürfen Tierschutzvereine Spendenbescheinigungen ausstellen?
Können Sie die Spendenbescheinigung bitte auf meine Tochter ausstellen? Auch mit derartigen Fragen und Anliegen werden Tierschutzvereine in der Praxis gelegentlich konfrontiert. Wie sollten Tierschutzvereine bei solchen Anliegen reagieren?
Neues Transparenzregister – Müssen sich auch gemeinnützige Tierschutzorganisationen eintragen?
Mit Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Juni 2017 wurde ein neues Transparenzregister eingeführt, in dem grds. auch alle „wirtschaftlich Berechtigten“ von privatrechtlichen Vereinigungen (z.B. Vereine, Stiftungen etc.) erfasst werden müssen. Was bedeutet das für gemeinnützige Tierschutzorganisationen?
Erleichterung bei den Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
Im Gegensatz zu „normalen“ Rechnungen müssen sogenannte Kleinbetragsrechnungen geringere Anforderungen erfüllen. Die Betragsgrenze, bis zu der Rechnungen als Kleinbetragsrechnungen gelten, wurde rückwirkend zum 01.01.2017 erhöht.
Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende – Was Tierschutzvereine dagegen tun können
Auch Ansprüche gemeinnütziger Tierschutzvereine unterliegen grds. den regulären Verjährungsfristen. Um z.B. für noch nicht bezahlte Rechnungen für von Tierschutzvereinen erbrachte Werbeleistungen, Tierarztleistungen oder Pensionsleistungen o.ä. eine drohende Verjährung zum Jahresende zu verhindern, müssen Tierschutzvereine jetzt handeln.
Versand von Spendenbescheinigungen per E-Mail
Unter bestimmten Voraussetzungen können Spendenbescheinigungen von Tierschutzvereinen auch per E-Mail an die Spender versandt werden. Welche Voraussetzungen für die Nutzung dieses kostengünstigen Versandweges vorliegen müssen, hat das Bundesfinanzministerium kürzlich näher dargelegt.
Versicherungen für Tierschutzvereine
Welche Versicherungen sind für Vereine notwendig und sinnvoll? Wann haftet ein Vorstand persönlich und kann dies versichert werden? Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Literaturbeitrag vorstellen, der sich u.a. mit diesen Themen beschäftigt.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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