Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
<font size="2">Bitte melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an, um einen Vollzugriff auf das Infobrief-Archiv zu erhalten. Eine Benutzerkennung erhalten Sie im Rahmen einer Anmeldung zum </font><font size="2">"Infopaket"</font><font size="1"><font size="2">.</font> </font>
Achtung bei sämtlichen Satzungsänderungen gemeinnütziger Tierschutzvereine ab dem Kalenderjahr 2009
Zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit müssen gemeinnützige Tierschutzvereine ihre Satzung mit der nächsten Satzungsänderung an die im Folgenden näher erläuterten verbindlichen Vorgaben der Finanzverwaltung anpassen.
Die Kombination von Ehrenamtspauschale und Minijob bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Durch die Berücksichtigung der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG bei der Abrechnung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) können Tierschutzvereine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Auslandstierschutz - Erhöhte Nachweispflichten für gemeinnützige Tierschutzvereine bei Mittelverwendungen im Ausland
Bezüglich des Auslandstierschutzes und der hierdurch zum Teil bedingten Mittelverwendung im Ausland, möchten wir Sie im Folgenden auf die erhöhten Anforderungen des Nachweises der satzungsmäßigen Mittelverwendung im Ausland hinweisen.
Ehrenamtspauschale § 3 Nr. 26a EStG: Nochmalige Verlängerung der Frist für eine ggf. erforderliche Satzungsänderung bei Zahlungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nach aktuellen Pressemeldungen wird die Finanzverwaltung die Frist, in der schädliche Folgen für die Gemeinnützigkeit eines Vereins durch eine Satzungsänderung abgewendet werden können, nochmals um ein Jahr bis zum 31. Dez. 2010 verlängern.
Wer haftet für falsche Spendenbe­schei­nigun­gen?
Das Thema Spendenhaftung beschäftigt immer wieder Vereinsvorstände gemeinnütziger Tierschutzvereine. Wer haftet gegenüber dem Finanzamt für unrichtig ausgestellte Spendenbescheinigungen? Der Verein, der Vorstand? Die Reihenfolge der Inanspruchnahme der Haftungsschuldner wurde im Kalenderjahr 2009 nun gesetzlich festgeschrieben.
Spendenhaftung: So teuer kann es werden ...
Zu Unrecht Spendenbescheinigungen ausgestellt? Spendenmittel nicht zur Förderung des Tierschutzes verwendet? Im Folgenden wird aufgezeigt, welche Spendenhaftungskonsequenzen für gemeinnützige Tierschutzvereine drohen.
Urteil: Pflegestellen sind keine erlaubnispflichtige Tierheim ähnliche Einrichtung
Ein Verein, der Fund- und Pflegetiere durch Dritte in deren Wohnungen betreuen lässt, betreibt keine einem Tierheim ähnliche Einrichtung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TierSchG.
Satzungsänderung erforderlich! Änderung der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei Auszahlungen der Ehrenamtspauschale an Vorstandsmitglieder
Das Bundesministerium für Finanzen verschärft seine bisherige Rechtsauffassung zur Auszahlung der Ehrenamtspauschale in Höhe von bis zu 500 € im Jahr an Vorstandsmitglieder. Tierschutzvereine sollten daher unbedingt Ihre Satzung prüfen und ggf. notwendige Satzungsänderungen/-anpassungen bis spätestens 31. Dezember 2009 vornehmen.
Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Tierschutzvereine
Gemeinnützige Tierschutzvereine können aufgrund ihrer gemeinnützigen Zielsetzung von verschiedenen Gebühren und Kosten befreit werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige der bundesweit zum Teil sehr unterschiedlichen Gebühren- und Kostenbefreiungsvorschriften vorstellen:
Steuerrechtliche Folgen der Unterbringung von Tieren in Pflegestellen
Tierschutzvereine bringen Tiere aus Kapazitätsgründen oder mangels Betrieb eines eigenen Tierheims zum Teil in Pflegestellen unter. Anhand eines aus unserer Erfahrung typischen Beispielfalls sollen im Folgenden die grds. ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Folgen der Tierunterbringung in Pflegestellen aufgezeigt werden.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
Anmeldung