Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020
Das Bundesfinanzministerium hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 verlängert. Bis wann sind die Steuererklärungen 2020 jetzt abzugeben?
Auch Tierschutzvereine unterliegen der Künstlersozialabgabepflicht – Abgabesatz bleibt 2022 mit 4,2% stabil
Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe entrichten.
Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
Nach mehreren Anläufen ist es endlich gelungen. Die Steuerfreibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleiter wurden zum 01.01.2021 gesetzlich erhöht.
Erhöhung der Betragsgrenze für den vereinfachten Spendennachweis
Der Betrag, bis zu dem gemeinnützige Tierschutzvereine nicht zwangsläufig Zuwendungsbestätigungen ausstellen müssen, weil der Zuwender die Spende auch ohne eine gesonderte Zuwendungsbestätigung steuermindernd geltend machen kann, wurde erhöht.
Wegfall des Grundsatzes zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Tierschutzvereine
Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Mittel grds. bis spätestens zum Ende des zweiten auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Für kleinere Tierschutzvereine wurde diese gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgabe durch eine Gesetzesänderung nun aufgehoben.
Erhöhung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gewinne im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Tierschutzvereine sind grds. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entfällt jedoch vollständig, wenn eine bestimmte Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht überschritten wird. Diese Einnahmegrenze wurde nun erfreulicher Weise erhöht.
Erleichterungen bei der Mittelweitergabe an andere Tierschutzvereine
Bisher waren die Möglichkeiten zur Mittelweitergabe an andere Tierschutzvereine gemeinnützigkeitsrechtlich beschränkt, wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich anders geregelt war. Durch eine Gesetzesänderung haben sich die Möglichkeiten unabhängig von einer konkreten Satzungsausgestaltung für viele Tierschutzvereine nun stark erweitert.
Steuerliche Corona-Maßnahmen verlängert
Gute Nachrichten auch für gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachen Corona. Die im Infobrief vom 26.06.2020 beschriebenen steuerlichen Corona-Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen wurden vom Bundesfinanzministerium bis zum 31.12.2021 verlängert.
Konkretisierung des Gesetzgebers zur Durchführung von Mitgliederversammlungen in der Corona-Pandemie
Die Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen und die Verschiebung von Mitgliederversammlungen wird nochmals erleichtert.
Corona-Sonderzahlung auch an Mitarbeiter gemeinnütziger Tierschutzvereine bis 1.500 € steuerfrei
Aufgrund der Corona-Pandemie können gemeinnützige Tierschutzvereine ihren Beschäftigten bis Ende 2020 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von bis zu 1.500 € auszahlen. Im Folgenden zeigen wir, auf welcher Grundlage und nach welchen Voraussetzungen dies erfolgen kann.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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