Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Steuerliche Corona-Maßnahmen sollen auch für gemeinnützige Tierschutzvereine Erleichterungen bringen
Aus Anlass der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium in zwei Erlassen umfangreiche steuerliche Maßnahmen getroffen, von denen auch gemeinnützige Tierschutzvereine profitieren können.
Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen gemeinnütziger Tierschutzvereine in Corona-Zeiten
Zwar erfolgen auf Bundes- und Landesebene z.T. immer mehr Lockerungen von Versammlungsbeschränkungen etc., dennoch halten sich viele Vereine mit der Durchführung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen mit örtlicher Anwesenheit verständlicher Weise noch zurück. Der Gesetzgeber hat reagiert und zunächst für das Kalenderjahr 2020 Ausnahmeregelungen geschaffen.
Die Reduzierung der Umsatzsteuersätze ab dem 01.07.2020 durch das Corona-Konjunkturpaket gilt auch für gemeinnützige Tierschutzvereine
Die Große Koalition hat sich am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geeinigt. Ein zentrales Element zur Stärkung der Konjunktur soll dabei die befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % sein. Die Umsatzsteuersenkung führt auch bei umsatzsteuerpflichtigen gemeinnützigen Tierschutzvereinen zu einem kurzfristigen Handlungsbedarf.
Finanzgericht äußert sich in einem aktuellen Urteil zur Besteuerung der Einnahmen aus Tiervermittlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nachfolgend möchten wir Ihnen ein kürzlich veröffentlichtes Urteil vorstellen und aufzeigen, ob und welche Folgen sich hieraus für gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, ergeben können.
Bonpflicht auch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Der Einzelhandel läuft Sturm gegen die neue Bonpflicht. Durch eine gesetzliche Verschärfung der Kassenführung ab dem 01.01.2020 müssen von vielen Betrieben jetzt zwingend immer Kassenbons ausgedruckt werden, auch wenn der Kunde sie gar nicht haben möchte. Betrifft dies auch gemeinnützige Tierschutzvereine?
Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag?
Tierschutzvereine müssen beim Finanzamt innerhalb bestimmter Fristen regelmäßig Steuererklärungen abgeben. Für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018 wurden die Sanktionen für verspätete Abgaben erheblich verschärft.
Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung für Tierschutzvereine ab 2020
Durch eine Veränderung der Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung könnten kleinere Tierschutzvereine ab 2020 wieder aus der Umsatzsteuerpflicht herausrutschen.
Änderungen im Datenschutzrecht für gemeinnützige Tierschutzvereine
Nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahre 2018 wurden zwischenzeitlich Gesetzesänderungen vorgenommen, von denen auch gemeinnützige Tierschutzvereine profitieren.
Transparenzregister: Müssen auch im Vereinsregister eingetragene Tierschutzvereine Gebühren zahlen?
Obwohl für im Vereinsregister eingetragene Tierschutzvereine i.d.R. keine Meldepflicht zum Transparenzregister besteht, erhalten diese derzeit Rechnungen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung im Transparenzregister. Ist das korrekt?
Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages, des Ehrenamtsfreibetrages und der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab dem Kalenderjahr 2020?
Der Bundesrat hat der Bundesregierung erneut eine Erhöhung der vorgenannten Freibeträge und der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab dem Kalenderjahr 2020 vorgeschlagen. Doch ist es dazu gekommen?
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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