Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Zweckgebundene Spenden an gemeinnützige Tierschutzvereine
Auch Tierschutzvereine erhalten zum Teil Spenden, bei denen vom Spender ein konkreter Verwendungszeck vorgegeben wird. Unter Bezugnahme auf ein aktuelles BFH-Urteil werden die sich aus Zweckbindungen ergebenen rechtlichen Folgen nachfolgend überblickartig dargestellt.
Spenden statt Bezahlung – Das müssen Tierschutzvereine beachten
„Eintritt gegen Spende“ oder „Kaffee und Kuchen gegen Spende“. So oder ähnlich werben auch Tierschutzvereine zum Teil für Veranstaltungen oder Verkäufe. Die bloße Umbenennung einer Bezahlung in eine Spende ändert an der steuerlichen Einordnung der Einnahme allerdings noch nichts. Wann liegen in derartigen Fällen echte Spenden vor?
An wen dürfen Tierschutzvereine Spendenbescheinigungen ausstellen?
Können Sie die Spendenbescheinigung bitte auf meine Tochter ausstellen? Auch mit derartigen Fragen und Anliegen werden Tierschutzvereine in der Praxis gelegentlich konfrontiert. Wie sollten Tierschutzvereine bei solchen Anliegen reagieren?
Neues Transparenzregister – Müssen sich auch gemeinnützige Tierschutzorganisationen eintragen?
Mit Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) im Juni 2017 wurde ein neues Transparenzregister eingeführt, in dem grds. auch alle „wirtschaftlich Berechtigten“ von privatrechtlichen Vereinigungen (z.B. Vereine, Stiftungen etc.) erfasst werden müssen. Was bedeutet das für gemeinnützige Tierschutzorganisationen?
Erleichterung bei den Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
Im Gegensatz zu „normalen“ Rechnungen müssen sogenannte Kleinbetragsrechnungen geringere Anforderungen erfüllen. Die Betragsgrenze, bis zu der Rechnungen als Kleinbetragsrechnungen gelten, wurde rückwirkend zum 01.01.2017 erhöht.
Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende – Was Tierschutzvereine dagegen tun können
Auch Ansprüche gemeinnütziger Tierschutzvereine unterliegen grds. den regulären Verjährungsfristen. Um z.B. für noch nicht bezahlte Rechnungen für von Tierschutzvereinen erbrachte Werbeleistungen, Tierarztleistungen oder Pensionsleistungen o.ä. eine drohende Verjährung zum Jahresende zu verhindern, müssen Tierschutzvereine jetzt handeln.
Versand von Spendenbescheinigungen per E-Mail
Unter bestimmten Voraussetzungen können Spendenbescheinigungen von Tierschutzvereinen auch per E-Mail an die Spender versandt werden. Welche Voraussetzungen für die Nutzung dieses kostengünstigen Versandweges vorliegen müssen, hat das Bundesfinanzministerium kürzlich näher dargelegt.
Versicherungen für Tierschutzvereine
Welche Versicherungen sind für Vereine notwendig und sinnvoll? Wann haftet ein Vorstand persönlich und kann dies versichert werden? Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Literaturbeitrag vorstellen, der sich u.a. mit diesen Themen beschäftigt.
Vorsicht bei Null-Euro-Bescheiden vom Finanzamt
Wenn Ihr Tierschutzverein vom Finanzamt einen Körperschaftsteuerbescheid mit einer Steuerfestsetzung von 0 € erhält, sollte dieser Bescheid zeitnah genauestens geprüft werden. Unbemerkt von vielen Tierschutzvereinen beinhalten Null-Euro-Bescheide nämlich oftmals auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, was grds. mit erheblichen negativen Folgen für die betroffenen Tierschutzvereine verbunden ist.
Probleme bei Stellenausschreibungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Stellenausschreibungen müssen auch von Tierschutzvereinen stets so formuliert werden, dass sie nicht diskriminierend sind. Anderenfalls besteht das Risiko, dass erfolglose Bewerber Entschädigungsansprüche o.ä. gegenüber dem Verein geltend machen.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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