Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Anteilige Zuordnung von gemischt veranlassten Aufwendungen zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gewinne/Überschüsse aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B. Pensionstierhaltung, Tierartikelverkäufen und Werbung etc., unterliegen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen bei Überschreitung einer Geringfügigkeitsgrenze grds. der Körperschafts- und Gewerbebesteuerung. Zu Gunsten von Tierschutzvereinen hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur Zuordnung von gemischt veranlassten Aufwendungen kürzlich überholt.
Fundtierkosten­verhandlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine mit Kommunen
Durch die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren übernehmen viele Tierschutzvereine öffentliche Aufgaben, die ihnen oftmals leider nur unzureichend vergütet werden. Hier gilt es Verbesserungen durchzusetzen! Im Folgenden möchten wir Ihnen aus unserer Erfahrung bei der Begleitung von Tierschutzvereinen bei Fundtierkostenverhandlungen mit Kommunen berichten.
Öffentliche Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine
Achtung: Tierschutzvereine, die öffentliche Zuschüsse beantragen wollen, müssen ihre Arbeitnehmer in einigen Bundesländern mit einem Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 € vergüten.
Künstlersozialabgabe bei Tierschutzvereinen – Geringfügigkeitsgrenze und weitere Änderungen ab 2015
Mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz wurden ab dem Kalenderjahr 2015 verschiedene Neuerungen bei der Künstlersozialabgabe eingeführt. Neben der Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze wurde u.a. die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ermittlung/Meldung der Künstlersozialabgabe erheblich ausgeweitet. Dies betrifft auch gemeinnützige Tierschutzvereine.
Gesetzlicher Mindestlohn: Praxisprobleme bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 gibt es im Gemeinnützigkeitssektor Anwendungs- bzw. Umsetzungsprobleme, die bisher u.E. noch nicht zufriedenstellend gelöst sind. Dies betrifft z.B. auch die bei Tierschutzvereinen zum Teil bestehende Mischung zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit.
Keine Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für „unechte Spenden“ an gemeinnützige Tierschutzvereine
Echte Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die Tierschutzvereinen ohne Erwartung einer Gegenleistung oder eines anderen Vorteils zugewendet werden. Fehlt es an der Freiwilligkeit oder besteht die Erwartung einer Gegenleistung o.ä., so sind die Voraussetzungen für einen Spendenabzug regelmäßig nicht erfüllt.
Vorsteuerabzug aus den Herstellungs-/Bezugskosten einer Vereinszeitschrift
Viele Tierschutzvereine informieren ihre Mitglieder und andere Tierfreunde durch die regelmäßige Herausgabe einer Vereinszeitschrift o.ä. Zur Finanzierung der Vereinszeitschrift werden in dieser häufig Werbeanzeigen aufgenommen. Über den Vorsteuerabzug aus den Herstellungs-/Bezugskosten werbefinanzierter Vereinszeitschriften hat kürzlich ein Finanzgericht entschieden.
Können Tierhalter einen Betreuungsaufwand für ihr Haustier steuerlich in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen?
Frauchen fährt in Urlaub. Katze Mia soll in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und wird daher während Frauchens Abwesenheit durch den örtlichen Tierschutzverein in Frauchens Wohnung betreut. Kann Frauchen den entstehenden Betreuungsaufwand in ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen?
Gelegentliches Überschreiten der 450-€-Grenze bei Minijobbern ist in bestimmten Fällen unschädlich
Viele gemeinnützige Tierschutzvereine beschäftigen Minijobber (450-€-Kräfte). Immer wieder kommt es vor, dass diese in „Notsituationen“ einspringen und mehr Arbeiten müssen. Im Folgenden möchten wir aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Minijobbern die Mehrstunden im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vergütet werden können.
Vorsteuerabzug bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und den Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen geben.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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