Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Können Tierhalter einen Betreuungsaufwand für ihr Haustier steuerlich in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen?
Frauchen fährt in Urlaub. Katze Mia soll in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und wird daher während Frauchens Abwesenheit durch den örtlichen Tierschutzverein in Frauchens Wohnung betreut. Kann Frauchen den entstehenden Betreuungsaufwand in ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen?
Gelegentliches Überschreiten der 450-€-Grenze bei Minijobbern ist in bestimmten Fällen unschädlich
Viele gemeinnützige Tierschutzvereine beschäftigen Minijobber (450-€-Kräfte). Immer wieder kommt es vor, dass diese in „Notsituationen“ einspringen und mehr Arbeiten müssen. Im Folgenden möchten wir aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Minijobbern die Mehrstunden im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vergütet werden können.
Vorsteuerabzug bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und den Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen geben.
Spendenhaftung – Ausstellung von falschen oder unzulässigen Spendenbescheinigungen durch gemeinnützige Tierschutzvereine
Unkenntnis schützt nicht vor Spendenhaftung.
Mitgliederversammlung (MV): Wirksame Beschlussfassungen grds. nur zu ordentlich bekannt gegebenen Tagesordnungspunkten möglich
Der mit der Einberufung einer MV bekannt gegebenen Tagesordnung ist regelmäßig eine hohe Relevanz beizumessen, da wirksame Beschlüsse der MV grds. nur zu den hierin benannten TOPs gefasst werden können. Nachträgliche Änderungen der Tagesordnung sind nur bei eindeutiger Satzungsbestimmung möglich.
Mindestlohn bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen - mehr als (nur) 8,50 €
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihren Angestellten ab dem 01.01.2015 grds. mindestens den gesetzlich Mindestlohn in Höhe von 8,50 €/Stunde zahlen. Darüber hinaus wurden durch das Mindestlohngesetz jedoch auch weitere Neuerungen eingeführt, die es von Tierschutzvereinen zu beachten gilt, so z.B. die neuen detaillierten Aufzeichnungspflichten bei Minijobs.
Steuerliche Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden an gemeinnützige Tierschutzvereine
Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich in einem aktuellen Schreiben zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Aufwands- und Rückspenden.
Steuerfreie Vergütungen an Ehrenamtliche und Vorstände in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) äußert sich in einem aktuellen Schreiben zusammenfassend zur Anwendung der „Ehrenamtspauschale“ (§ 3 Nr. 26a EStG) bei Vergütungen für Tätigkeiten im Auftrag von gemeinnützigen Einrichtungen.
Verwaltungsberufs­genossenschaft (VBG) erhöht Beiträge für die freiwillige Unfallversicherung von ehrenamtlich Tätigen in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Nachdem der Beitrag für die freiwillige Unfallversicherung von Ehrenamtlichen in der VBG seit dem Kalenderjahr 2005 stabil geblieben ist, wird dieser ab dem 01.01.2015 moderat erhöht. Aber auch hiernach bleibt eine freiwillige Unfallversicherung von Ehrenamtlichen in der VBG u.E. sinnvoll und günstig.
Aufbewahrungsfristen für Vereinsunterlagen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Vereinsunterlagen müssen regelmäßig aufbewahrt und im Falle einer Prüfung durch die Finanzverwaltung ordnungsgemäß vorgelegt werden können. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Aufbewahrungsfristen geben.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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