Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)

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Öffentliche Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von StB M. Siebert | | Aktuell

Achtung: Tierschutzvereine, die öffentliche Zuschüsse beantragen wollen, müssen ihre Arbeitnehmer in einigen Bundesländern mit einem Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 € vergüten.

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Künstlersozialabgabe bei Tierschutzvereinen – Geringfügigkeitsgrenze und weitere Änderungen ab 2015

Erstellt von StB M. Siebert | | Sonstiges

Mit dem Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz wurden ab dem Kalenderjahr 2015 verschiedene Neuerungen bei der Künstlersozialabgabe eingeführt. Neben der Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze wurde u.a. die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ermittlung/Meldung der Künstlersozialabgabe erheblich ausgeweitet. Dies betrifft auch gemeinnützige Tierschutzvereine.

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Gesetzlicher Mindestlohn: Praxisprobleme bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von StB M. Siebert | | Tierheim | Sonstiges

Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 gibt es im Gemeinnützigkeitssektor Anwendungs- bzw. Umsetzungsprobleme, die bisher u.E. noch nicht zufriedenstellend gelöst sind. Dies betrifft z.B. auch die bei Tierschutzvereinen zum Teil bestehende Mischung zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit.

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Keine Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für „unechte Spenden“ an gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von StB M. Siebert | | Spenden

Echte Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die Tierschutzvereinen ohne Erwartung einer Gegenleistung oder eines anderen Vorteils zugewendet werden. Fehlt es an der Freiwilligkeit oder besteht die Erwartung einer Gegenleistung o.ä., so sind die Voraussetzungen für einen Spendenabzug regelmäßig nicht erfüllt.

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Vorsteuerabzug aus den Herstellungs-/Bezugskosten einer Vereinszeitschrift

Erstellt von StB M. Siebert | | Umsatzsteuer

Viele Tierschutzvereine informieren ihre Mitglieder und andere Tierfreunde durch die regelmäßige Herausgabe einer Vereinszeitschrift o.ä. Zur Finanzierung der Vereinszeitschrift werden in dieser häufig Werbeanzeigen aufgenommen. Über den Vorsteuerabzug aus den Herstellungs-/Bezugskosten werbefinanzierter Vereinszeitschriften hat kürzlich ein Finanzgericht entschieden.

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Können Tierhalter einen Betreuungsaufwand für ihr Haustier steuerlich in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen?

Erstellt von StB M. Siebert | | Sonstiges

Frauchen fährt in Urlaub. Katze Mia soll in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und wird daher während Frauchens Abwesenheit durch den örtlichen Tierschutzverein in Frauchens Wohnung betreut. Kann Frauchen den entstehenden Betreuungsaufwand in ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen?

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Gelegentliches Überschreiten der 450-€-Grenze bei Minijobbern ist in bestimmten Fällen unschädlich

Erstellt von StB M. Siebert | | Tierheim | Sonstiges

Viele gemeinnützige Tierschutzvereine beschäftigen Minijobber (450-€-Kräfte). Immer wieder kommt es vor, dass diese in „Notsituationen“ einspringen und mehr Arbeiten müssen. Im Folgenden möchten wir aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen Minijobbern die Mehrstunden im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vergütet werden können.

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Vorsteuerabzug bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von StB. M. Siebert | | Aktuell | Umsatzsteuer

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten und den Umfang der Vorsteuerabzugsberechtigung bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen geben.

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Spendenhaftung – Ausstellung von falschen oder unzulässigen Spendenbescheinigungen durch gemeinnützige Tierschutzvereine

Erstellt von StB M. Siebert | | Spenden | Urteile und Verfügungen

Unkenntnis schützt nicht vor Spendenhaftung.

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Mitgliederversammlung (MV): Wirksame Beschlussfassungen grds. nur zu ordentlich bekannt gegebenen Tagesordnungspunkten möglich

Erstellt von StB M. Siebert | | Urteile und Verfügungen | Sonstiges

Der mit der Einberufung einer MV bekannt gegebenen Tagesordnung ist regelmäßig eine hohe Relevanz beizumessen, da wirksame Beschlüsse der MV grds. nur zu den hierin benannten TOPs gefasst werden können. Nachträgliche Änderungen der Tagesordnung sind nur bei eindeutiger Satzungsbestimmung möglich.

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