Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)

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SEPA-Umstellungsinformation - Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

| Sonstiges

SEPA-Umstellungsinformation für Bezieherinnen und Bezieher des Infopakets in eigener Sache.

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Keine Vorteilsgewährungen an Mitglieder und Vorstände gemeinnütziger Tierschutzvereine

Erstellt von StB M. Siebert | | Gemeinnützigkeit

Mitglieder dürfen von gemeinnützigen Tierschutzvereinen grds. keine Zuwendungen oder sonstigen Vorteile erhalten. Dieses gemeinnützigkeitsrechtliche Begünstigungsverbot wird in der Praxis zum Teil unterschätzt. Anlässlich eines vor kurzem bestandskräftig gewordenen Urteils möchten wir Ihnen die Thematik nachfolgend noch einmal näher bringen.

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Aufwandsspenden an gemeinnützige Tierschutzvereine – Aktuelles Urteil zeigt häufige Fehler auf

Erstellt von StB M. Siebert | | Spenden

Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für den Verzicht auf die Erstattung von entstandenen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten) ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig. Fehler können zur Haftungsinanspruchnahme des Vereins führen.

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Verlängerte Übergangsfrist für die Verwendung von alten Vorlagen für Zuwendungsbestätigungen

Erstellt von StB M. Siebert | | Spenden

Entsprechend einer einvernehmlichen Abstimmung der obersten Finanzbehörden der Länder können die bis einschließlich zum 31.12.2013 gültigen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis zum 31.12.2014 verwendet werden.

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E-Bilanz bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen

Erstellt von StB M. Siebert | | Sonstiges

Immer mehr Unterlagen müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, so z.B. bei normalen Unternehmen ab dem Wirtschaftsjahr 2013 auch die Bilanz. Für gemeinnützige Einrichtungen gelten Besonderheiten und Übergangsregelungen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

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Fristverlängerung für die endgültige Umstellung auf SEPA

Erstellt von StB M. Siebert | | Sonstiges

Da viele Unternehmen und Vereine ihre Überweisungen und Lastschriften bisher nicht an die Vorgaben des europäischen Zahlungsverkehrs angepasst haben, wurde von der EU-Kommission eine Verlängerung der ursprünglich am 01.02.2014 abgelaufenen Umstellungsfrist auf SEPA beschlossen.

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Sammelspenden / Anlassspenden – Wer bekommt die Spendenbescheinigung?

Erstellt von StB M. Siebert | | Aktuell | Spenden

Anlässlich von Jubiläen, Geburtstagen und Beerdigungen etc. wird teilweise in unterschiedlicher Form um Spenden für gemeinnützige Tierschutzvereine gebeten. In diesem Zusammenhang stellt sich zum Teil die Frage, wem für solche Zuwendungen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann? Dem Jubilar/Geburtstagskind oder den Gästen ... ? Dieser Frage soll im Folgenden näher nachgegangen werden.

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Änderungen beim Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung und der Möglichkeiten der Rücklagenbildung

Erstellt von StB M. Siebert | | Gemeinnützigkeit

Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurde die Frist, innerhalb derer gemeinnützige Tierschutzvereine ihre Mittel für ihre satzungsmäßigen Satzungszwecke verwenden müssen, verlängert. Des Weiteren wurden u.a. die Möglichkeiten der Rücklagenbildung erweitert. Nachfolgend möchten wir die aktuelle Mittelverwendungsfrist und die aktuellen Möglichkeiten der Rücklagenbildung vorstellen.

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Tätigkeitsvergütungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Tierschutzvereine trotz fehlender Satzungsregelung noch bis einschließlich 2014 zulässig?

Erstellt von StB M. Siebert | | Gemeinnützigkeit

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung wird in der Literatur derzeit zum Teil die Auffassung vertreten, dass Tätigkeitsvergütungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Vereine unter bestimmten Umständen auch ohne eine explizite Satzungslegitimation noch bis zum 31.12.2014 zulässig sind.

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Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen gemeinnütziger Tierschutzvereine ab dem 01.01.2014

| Spenden

Es wird schon fast zur Gewohnheit! Mal wieder hat das Bundesfinanzministerium die von Tierschutzvereinen zu verwendenden Muster für Spendenbescheinigungen abgeändert. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Anpassungen von Tierschutzvereinen spätestens bis zum 01.01.2014 vorgenommen werden müssen.

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