Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Erhöhung der Minijobgrenze von 400 € auf 450 €
Gemeinnützige Tierschutzvereine können ihren geringfügig beschäftigten Mitarbeitern seit dem 01. Januar 2013 bis zu 450 € im Monat auszahlen – in Kombination mit der Ehrenamtspauschale sogar bis zu 510 € im Monat. Im Folgenden möchten wir die neuen Regelungen und die sich ergebenen rentenversicherungsrechtlichen Änderungen näher vorstellen.
Sponsoring von Tierschutzvereinen: Dezenter Hinweis auf den Sponsor führt ab 2013 nicht mehr zur Steuerpflicht
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben klargestellt, dass dezente Hinweise eines gemeinnützigen Vereins auf einen Sponsor ab dem Kalenderjahr 2013 grds. nicht mehr zur Umsatzsteuerpflicht des Sponsorings führen. Was bedeutet dies für Tierschutzvereine und welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus?
Keine gravierende Veränderung beim vereinfachten Spendennachweis bei Einzelspenden bis 200 € ab dem Kalenderjahr 2013
Anders als in der Literatur und im Internet derzeit zum Teil vertreten, hat die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung am 11.12.2012 für Tierschutzvereine u.E. keine wesentliche Vereinfachung gebracht. Neben einem Zahlungsnachweis durch den Spender ist gemäß Verordnungswortlaut auch weiterhin ein von der gemeinnützigen Einrichtung zu erstellender Beleg erforderlich.
Bundesregierung plant für 2013 zahlreiche Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine können von den geplanten Neuerungen profitieren! Vorgesehen sind u.a. eine Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Verbesserungen bei der Rücklagenbildung und der Frist zur zeitnahen Mittelverwendung sowie eine Ausweitung der Haftungsbeschränkung für ehrenamtlich Tätige. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die derzeit geplanten Änderungen geben.
Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Schon wieder! Bundesfinanzministerium veröffentlicht neue Muster für Zuwendungsbestätigungen und äußert sich zu deren Anwendung. Hierbei werden u.a. auch die Darstellungsvorgaben immer verbindlicher. Tierschutzvereine sollten ihre Zuwendungsbestätigungen überprüfen und ggf. bis zum Jahresende 2012 anpassen.
Protokollführung auf Mitgliederversammlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen ist die Einhaltung formeller Anforderungen einschließlich einer ordnungsgemäßen Protokollführung zur Vermeidung von Problemen stets wichtig. Im Folgenden möchten wir Ihnen beispielhaft nähere Hinweise zur u.a. vom Vereinsregister geforderten Protokollführung bei Vorstandswahlen und Satzungsänderungen geben.
Neues Microsoft Betriebssystem „Windows 8“ jetzt als Produktspende für gemeinnützige Tierschutzvereine erhältlich
Neben vieler anderer nützlicher Software kann über ein Produktspendenangebot für gemeinnützige Institutionen nun auch das aktuelle Microsoft Betriebssystem „Windows 8“ für eine günstige Verwaltungsgebühr von 10 € + USt bezogen werden.
Umsatzsteuer bei kommunalen Zuwendungen an gemeinnützige Tierschutzvereine, die Fundtiere in selbstbetriebenen Tierheimen aufnehmen
Wann sind kommunale Zuwendungen/Zuschüsse an gemeinnützige Tierschutzvereine umsatzsteuerpflichtig? Dieser Frage soll im Folgenden auch anhand eines aktuellen Urteils näher nachgegangen werden.
Ehrenamtspauschale neben hauptberuflicher Anstellung beim gleichen Tierschutzverein möglich?
Können hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter eines Tierschutzvereins für eine weitere Tätigkeit für denselben Tierschutzverein die steuer- und sozialversicherungsfreie Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 € im Jahr erhalten?
Zeitnahe Mittelverwendung, Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen ihre Mittel grds. bis spätestens zum Ende des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Abweichend von diesem Grundsatz können unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen gebildet oder Zuwendungen direkt dem Vermögen zugeführt werden. Diese Möglichkeiten werden im Folgenden näher erläutert.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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