Infobrief-Archiv (nach Erstellungsdatum)
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Blockwahl eines Tierschutzvereinsvorstandes grds. nur mit ausdrücklicher Satzungslegitimation möglich
Die von Tierschutzvereinen zum Teil vereinfachend praktizierte Blockwahl eines Gesamtvorstandes ist grds. nur bei entsprechender Satzungsregelung zulässig. Wie der nachstehende Beschluss eines Oberlandesgerichtes zeigt, kann eine Blockwahl unter engen Voraussetzungen in Einzelfällen jedoch auch ohne ausdrückliche Satzungslegitimation dennoch Wirksamkeit entfalten.
Änderungen beim Lastschrifteinzug von Mitgliedsbeiträgen und Spenden durch gemeinnützige Tierschutzvereine
Die Einzugsermächtigung geht, das SEPA-Lastschriftverfahren kommt! Ab dem 01.02.2014 werden Kreditinstitute Lastschriften nur noch im SEPA-Format annehmen. Was bedeutet dies für Tierschutzvereine? Welche Vorbereitungs- und Umstellungshandlungen sind bis dahin zu erledigen? Welche Vereinfachungsmöglichkeiten gibt es?
Gemeinnützige Tierschutzvereine sind grds. vom berufsgenossenschaftlichen Ausgleichsverfahren (Lastenausgleich und Lastenverteilung) befreit
Viele Tierschutzvereine erhalten zur Zeit Post von der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Hierin werden sie zu Angaben zu etwaigen unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, wie z.B. Pensionstierhaltung oder Tierartikelverkauf etc., aufgefordert. Was ist der Hintergrund dieser Fragen? Wie sollten Tierschutzvereine reagieren?
Formelle Rechnungsanforderungen beim Vorsteuerabzug gemeinnütziger Tierschutzvereine
Die Ausübung eines Vorsteuerabzugs setzt bei Tierschutzvereinen u.a. das Vorliegen ordnungsgemäßer Rechnungen voraus. Im Folgenden möchten wir Ihnen in Form zweier Checklisten aufzeigen, auf welche Bestandteile Sie zur Wahrung eines möglichen Vorsteuerabzugs bei Eingangsrechnungen achten sollten.
Die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung der Tiervermittlung gemeinnütziger Tierschutzvereine
Tierschutzvereine mit eigenem Tierheim als auch Tierschutzvereine ohne eigenem Tierheim (z.B. Auslandstierschutzvereine) vermitteln in der Tierschutzpraxis oftmals in Not geratene, auf menschliche Hilfe angewiesene Tiere an neue Halter. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen aktuellen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung dieser Tätigkeit von Tierschutzvereinen geben.
Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an gemeinnützige Tierschutzvereine ab 2013
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des bei vielen Tierschutzvereinen beliebten Kfz-Sponsoring hat sich durch eine Auffassungsänderung der Finanzverwaltung ab dem Kalenderjahr 2013 teilweise verändert. In bestimmten Fällen ist nunmehr umsatzsteuerrechtlich kein Leistungsaustausch mehr anzunehmen. Welche Fälle dies sind und welche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten sich hieraus für Sponsoren und Tierschutzvereine ergeben soll im Folgenden näher erläutert werden.
Elektronische Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen an das Finanzamt ab 2013
Spätestens ab dem 01.09.2013 müssen auch gemeinnützige Tierschutzvereine ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen etc. authentifiziert an das Finanzamt übermitteln. Eine derzeit von der Finanzverwaltung geduldete Übergangszeit läuft am 31.08.2013 ab. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wo und wie Tierschutzvereine das benötigte elektronische Zertifikat beantragen können.
Die Verwirklichung steuerbegünstigter Tierschutzzwecke im Ausland
Gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, verwirklichen ihre gemeinnützigen Satzungszwecke zum Teil auch im Ausland. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über wichtige Voraussetzungen und Besonderheiten einer gemeinnützigkeitskonformen Zweckverwirklichung und Mittelverwendung im Ausland geben.
Erhöhung der Minijobgrenze von 400 € auf 450 €
Gemeinnützige Tierschutzvereine können ihren geringfügig beschäftigten Mitarbeitern seit dem 01. Januar 2013 bis zu 450 € im Monat auszahlen – in Kombination mit der Ehrenamtspauschale sogar bis zu 510 € im Monat. Im Folgenden möchten wir die neuen Regelungen und die sich ergebenen rentenversicherungsrechtlichen Änderungen näher vorstellen.
Sponsoring von Tierschutzvereinen: Dezenter Hinweis auf den Sponsor führt ab 2013 nicht mehr zur Steuerpflicht
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben klargestellt, dass dezente Hinweise eines gemeinnützigen Vereins auf einen Sponsor ab dem Kalenderjahr 2013 grds. nicht mehr zur Umsatzsteuerpflicht des Sponsorings führen. Was bedeutet dies für Tierschutzvereine und welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus?
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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