Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Finanzgericht äußert sich in einem Beschluss zur Besteuerung der Einnahmen aus Tiervermittlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kürzlich veröffentlichten Beschluss vorstellen und allgemein kurz aufzeigen, ob und welche Folgen sich hieraus für gemeinnützige Tierschutzvereine, insbesondere Auslandstierschutzvereine, ergeben können.
Neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungs­bestätigungen/ Spendenbescheinigungen
Das BMF regelt in einem neuen Schreiben die notwendigen Inhalte von Zuwendungsbestätigungen und deren Form. Veränderungen ergeben sich für gemeinnützige Tierschutzvereine u.a. bei der Form von Sammelbestätigungen.
Neue Rechtsprechung zum Umsatzsteuersatz bei Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen durch gemeinnützige Tierschutzvereine auf dem Tag der offenen Tür oder sonstigen Veranstaltungen
Mit zwei zeitgleich veröffentlichten Urteilen hat der BFH zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenslieferungen (Steuersatz 7%) und Restaurationsleistungen (Steuersatz 19%) Stellung genommen.
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht urteilt zur Anzeige- und Erlaubnispflicht der Tiervermittlung von EU-Auslandstieren durch gemeinnützige Tierschutzvereine in Deutschland
Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, dass sich aus dem vom Gericht im Urteilsfall getroffenen verwaltungsrechtlichen Aussagen und Schlussfolgerungen grds. keine unmittelbaren steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben.
Bürgerarbeit bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Auch Tierschutzvereine können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für im öffentlichen Interesse zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ grds. bis zu 38.880 € Fördergelder je zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz erhalten.
Steuerrechtliche Folgen der Veranstaltung von Flohmärkten und Basaren durch gemeinnützige Tierschutzvereine
Tierschutzvereine erhalten oftmals unentgeltlich geringwertige Gegenstände zugewendet, die sie regelmäßig auf Flohmärkten oder Basaren verkaufen. Im Folgenden sollen die steuerrechtlichen Folgen einer solchen Tätigkeit näher betrachtet werden.
Grundsteuer bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Zahlt Ihr Tierschutzverein zuviel Grundsteuer? Gemeinnützige Tierschutzvereine müssen für Ihren Grundbesitz i.d.R. keine oder nur wenig Grundsteuer zahlen. Welche Gebäude und Grundstücke bei Tierschutzvereinen von der Grundsteuer befreit sind, soll im Folgenden näher dargestellt werden.
Form der Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen gemeinnütziger Tierschutzvereine noch aktuell
Das vom Bundesfinanzministerium mit Datum vom 04.05.2011 im Internet veröffentlichte neue/überarbeitete BMF-Schreiben zur Verwendung der amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen ist fehlerhaft und wurde zurückgezogen
Auslandsspenden - Steuerbegünstigter Abzug von Spenden an ausländische Tierschutzvereine
Unter bestimmten Voraussetzungen können Spender auch ihre Unterstützung an ausländische, in Deutschland nicht als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine als steuerbegünstigte Zuwendung in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ehrenamtspauschale und Hartz IV bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen
Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob ehrenamtlich tätigen Hartz IV-Empfängern Ehrenamtspauschalen bis zu 500 € je Person im Jahr ausgezahlt werden können, ohne dass dies zu Hartz IV-Leistungskürzungen führt.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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