Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Grundsteuerreform 2022
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine müssen grds. bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn sie Grundbesitz (Grundstücke, Vereinsgebäude, Wohnungen etc.) besitzen. Im Folgenden möchten wir Sie über die hierbei für Tierschutzvereine geltenden Besonderheiten und Erleichterungen informieren.
Veränderungen beim Minijob (geringfügig Beschäftigte)
Minijobber spielen bei Tierschutzvereinen oftmals eine wichtige Rolle. Neben der Erhöhung der Minijobobergrenze von 450 € auf 520 € im Monat ab dem 01.10.2022 haben sich weitere Änderungen ergeben, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen möchten.
Steuerfreie Zahlungen an Tierschutzvereinsmitarbeiter zum Inflationsausgleich möglich
Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie und in welcher Höhe Tierschutzvereine ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich zukommen lassen können.
DATEV entwickelt neuen Buchhaltungskontenrahmen für gemeinnützige Einrichtungen
Viele Tierschutzvereine und deren Steuerberater nutzen zur Führung der Vereinsbuchführung derzeit den DATEV-Spezialkontenrahmen für gemeinnützige Einrichtungen (SKR 49). Dieser wird nun mittelfristig abgeschafft und durch einen neuen Spezialkontenrahmen, mit einer allerdings ganz anderen buchungslogik, ersetzt.
Verlängerung von Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine
Die zivilrechtlichen Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine wurden schon vor einiger Zeit bis zum 31.08.2022 verlängert. Ganz aktuell wurden nun auch die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Erleichterungen bis zum 31.12.2022 verlängert.
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Reform des Transparenzregisters in Kraft getreten. Im Zuge der Reform ist das Transparenzregister zu einem Vollregister gereift. Welche Änderungen ergeben sich hierdurch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020
Das Bundesfinanzministerium hat die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 verlängert. Bis wann sind die Steuererklärungen 2020 jetzt abzugeben?
Auch Tierschutzvereine unterliegen der Künstlersozialabgabepflicht – Abgabesatz bleibt 2022 mit 4,2% stabil
Tierschutzvereine, die regelmäßig künstlerische Leistungen, wie z. B. fotografische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die empfangenen Leistungen jährlich der Künstlersozialkasse melden und hierauf eine Künstlersozialabgabe entrichten.
Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
Nach mehreren Anläufen ist es endlich gelungen. Die Steuerfreibeträge für Ehrenamtliche und Übungsleiter wurden zum 01.01.2021 gesetzlich erhöht.
Erhöhung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gewinne im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gemeinnütziger Tierschutzvereine sind grds. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Die Steuerpflicht entfällt jedoch vollständig, wenn eine bestimmte Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht überschritten wird. Diese Einnahmegrenze wurde nun erfreulicher Weise erhöht.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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