Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Die entgeltliche Vermittlung von Tieren durch einen Tierschutzverein unterliegt grds. dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
In welchen Fällen die entgeltliche Tiervermittlung eines gemeinnützigen Tierschutzvereins dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzurechnen ist und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil klargestellt. Nachfolgend möchten wir Ihnen das Urteil und die wesentlichen Urteilsaussagen näherbringen.
Gesetzgeber stellt Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe klar
Gelegentlich wurde in der Vergangenheit von einigen Finanzämtern bei Tierschutzvereinen die Auffassung vertreten, dass Einnahmen aus Tiervermittlungen etc. trotz Vorliegen der Zweckbetriebseigenschaften dem regulären Umsatzsteuersatz von derzeit 19% unterliegen. Das dies nicht so ist, sondern diese nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7% unterliegen stellt der Gesetzgeber jetzt noch einmal klar.
Umsatzsteuerermäßigung für den Verkauf von Speisen ist ab 2024 weggefallen
Auch Tierschutzvereine verkaufen auf Sommerfesten oder beim Tag der offenen Tür o.ä. zum Teil Speisen. Ab dem Kalenderjahr 2024 unterliegen Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle grds. wieder dem regulären Umsatzsteuersatz von 19%.
Die umsatzsteuerliche Behandlung von kommunalen Baukostenzuschüssen an Tierheime
Unterliegen öffentliche Baukostenzuschüsse an Tierheime der Umsatzbesteuerung? Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, worauf es hierbei ankommt.
Grundsteuerreform 2022
Auch gemeinnützige Tierschutzvereine müssen grds. bis zum 31.01.2023 eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn sie Grundbesitz (Grundstücke, Vereinsgebäude, Wohnungen etc.) besitzen. Im Folgenden möchten wir Sie über die hierbei für Tierschutzvereine geltenden Besonderheiten und Erleichterungen informieren.
Veränderungen beim Minijob (geringfügig Beschäftigte)
Minijobber spielen bei Tierschutzvereinen oftmals eine wichtige Rolle. Neben der Erhöhung der Minijobobergrenze von 450 € auf 520 € im Monat ab dem 01.10.2022 haben sich weitere Änderungen ergeben, die wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen möchten.
Steuerfreie Zahlungen an Tierschutzvereinsmitarbeiter zum Inflationsausgleich möglich
Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, wie und in welcher Höhe Tierschutzvereine ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich zukommen lassen können.
Ersatz von Aufwendungen eines Tierschutzvereins für Fundtiere
Ohne vertragliche Grundlage kann die Durchsetzung eines Aufwandserstattungsanspruchs eines Tierschutzvereins für die Versorgung von Fundtieren gegenüber der zuständigen Gemeinde schwierig werden.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2019 und 01.01.2020
Bei vielen gemeinnützigen Tierschutzvereinen in Deutschland spielt bei der Vergütung der Mitarbeiter aus finanziellen Gründen das Thema „Mindestlohn“ eine Rolle. Sofern bisher der Mindestlohn gezahlt wurde, sind die Gehälter ab dem 01.01.2019 zu erhöhen.
Fundtierkosten­verhandlungen gemeinnütziger Tierschutzvereine mit Kommunen
Durch die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren übernehmen viele Tierschutzvereine öffentliche Aufgaben, die ihnen oftmals leider nur unzureichend vergütet werden. Hier gilt es Verbesserungen durchzusetzen! Im Folgenden möchten wir Ihnen aus unserer Erfahrung bei der Begleitung von Tierschutzvereinen bei Fundtierkostenverhandlungen mit Kommunen berichten.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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