Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Tätigkeitsvergütungen an Vorstandsmitglieder (auch Ehrenamtspauschale) – evtl. Satzungsänderung bis zum 31.12.2010 erforderlich
Die Billigkeitsregelung, nach der Tätigkeitsvergütungen (auch Ehrenamtspauschalen) an Vorstände gemeinnütziger Tierschutzvereine auch ohne ausdrückliche Satzungserlaubnis ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit ausgezahlt werden konnten, läuft nach mehrfacher Verlängerung nun endgültig am 31.12.2010 aus.
Seminarhinweis: Fundtierkostenerstattung, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht und Fundraising für Tierschutzvereine
Mitglieder des DtSchB haben am 09./10.10.2010 und 16/17.10.2010 die Möglichkeit an einem regionalen Fachseminar teilzunehmen. Weitere Informationen und Anmeldung beim DtSchB bei Frau Engel-Adlung.
Das Finanzamt sollte stets über den aktuellen Vorstand eines Tierschutzvereins informiert sein
Ein Verein muss die Zustellung eines Steuerbescheides an einen ehemaligen Vorstand unter bestimmten Umständen gegen sich gelten lassen, selbst wenn dadurch die Frist zur Erhebung eines Einspruchs versäumt wird.
Aufwandsspenden an Tierschutzvereine - Ausstellung von Spendenbescheinigungen nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich
Häufig verzichten Ehrenamtler in Tierschutzvereinen auf die Erstattung von entstandenen Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten etc. Spendenbescheinigungen können für derartige Verzichte jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, die im Folgenden näher erläutert werden sollen:
Excel-Berechnungstool zur Ermittlung von Tagessätzen bei Fund-, Abgabe- und Verwahrtieren gemeinnütziger Tierschutzvereine
Als eine erste Hilfestellung bei der individuellen Ermittlung von Tagessätzen u.a. zur etwaigen Geltendmachung von Aufwandsersatzansprüchen gegenüber Städten und Kommunen haben wir für Tierschutzvereine ein Excel-Berechnungstool erstellt.
Auslandsspenden - Steuerbegünstigter Abzug von Spenden an ausländische gemeinnützige Tierschutzvereine
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, der deutsche Gesetzgeber hat reagiert. Spenden an ausländische gemeinnützige Körperschaften sind unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland steuerbegünstigt:
Keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln an Mitglieder gemeinnütziger Tierschutzvereine
Aber was ist mit Geschenken o.ä.? Wie streng/eng ist der o.g. Grundsatz einzuhalten? Dürfen auch Vereinsmitglieder, die den Tierschutzverein schon lange finanziell oder ehrenamtlich unterstützen keinerlei Dankeschön-Geschenke erhalten? Diesen Fragen soll im Folgenden näher nachgegangen werden:
Unfallversicherungs­schutz für Ehrenamtler in gemeinnützigen Tierschutzvereinen
In vielen Tierschutzvereinen werden die Vereinsaktivitäten durch ehrenamtliche Helfer gestaltet, für die häufig kein automatischer Versicherungsschutz bei Unfällen besteht. Seit einiger Zeit ist es möglich, neben den gewählten Ehrenamtlern (wie z.B. Vorstand) auch nicht gewählte ehrenamtliche Helfer kostengünstig freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.
Spendenaktionen gemeinnütziger Tierschutzvereine zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti
Viele gemeinnützige Organisationen haben Spendenaktionen zu Gunsten der Opfer von Haiti ins Leben gerufen. Im Folgenden werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Auswirkungen und die Möglichkeit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen dargestellt:
Urteil: Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz eines ehrenamtlichen Hundeausführers in einem Tierschutzverein/Tierheim
Ehrenamtliche Mitglieder eines Tierschutzvereins stehen häufig nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Mainz. Die Richter wiesen die Klage einer ehrenamtlichen Hundeausführerin eines Tierschutzvereins zurück.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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