Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Weitere Verlängerung von Coronaerleichterungen für gemeinnützige Tierschutzvereine
Viele steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Coronaerleichterungen gelten auch noch für 2023.
Öffentliches Förderprogramm für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen die seit dem 24.02.2022 ukrainische Tiere versorgen
Bis zum 01.11.2022 (Datum des Posteingangs beim Förderer) können Tierschutzvereine unter Beachtung der Förderrichtlinien einen Antrag auf Ukrainehilfe für ihr Tierheim bzw. ihre tierheimähnliche Einrichtung stellen. Nähere Infos finden Sie nachfolgend.
Hilfe für Ukraineflüchtlinge und ihre Haustiere – was dürfen gemeinnützige Tierschutzvereine machen?
Futter und Tierzubehör für Flüchtlingstiere? Behandlung von Flüchtlingstieren oder Übernahme von Tierarztkosten? Ist das gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig? Das „normale“ Gemeinnützigkeitsrecht schränkt den Handlungsspielraum für Tierschutzvereine hier oft ein. Doch für die aktuelle Situation gibt es Sonderregelungen und Ausnahmen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen möchten.
DATEV entwickelt neuen Buchhaltungskontenrahmen für gemeinnützige Einrichtungen
Viele Tierschutzvereine und deren Steuerberater nutzen zur Führung der Vereinsbuchführung derzeit den DATEV-Spezialkontenrahmen für gemeinnützige Einrichtungen (SKR 49). Dieser wird nun mittelfristig abgeschafft und durch einen neuen Spezialkontenrahmen, mit einer allerdings ganz anderen buchungslogik, ersetzt.
Führen auch geringfügige gemeinnützigkeitsrechtliche Verstöße schon zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
Zum Beispiel aus Unwissenheit kann es auch bei gemeinnützigen Tierschutzvereinen theoretisch einmal zu zumindest gemeinnützigkeitsrechtlich umstrittenen Handlungen kommen. Doch ist hier immer gleich die Gemeinnützigkeit gefährdet?
Verlängerung von Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine
Die zivilrechtlichen Coronaerleichterungen und Coronasonderregelungen für gemeinnützige Tierschutzvereine wurden schon vor einiger Zeit bis zum 31.08.2022 verlängert. Ganz aktuell wurden nun auch die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Erleichterungen bis zum 31.12.2022 verlängert.
Die steuerliche Behandlung von Tierheimen
Ein deutsches Finanzministerium hat sich kürzlich in einem Erlass zur steuerlichen Behandlung von Tierheimen geäußert. Wir möchten Ihnen den Erlass im Folgendem vorstellen.
Tierpatenschaften - Spendenbescheinigungen für zweckgebundene Spenden an Tierschutzvereine möglich?
Hierüber stritten sich in einem speziellen Fall eine Gassigeherin und das Finanzamt. Wie der Bundesfinanzhof hierzu entschieden hat, lesen Sie hier.
Umsatzsteuerliche Beurteilung von Firmen-Sachspenden
Im Folgenden möchten wir Sie zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Sachspenden aus einem Betriebsvermögens sowie zu einer diesbezüglich noch bis zum 31.12.2021 gelten Corona-Umsatzsteuererleichterung informieren.
Neue Regelungen für das Transparenzregister
Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Reform des Transparenzregisters in Kraft getreten. Im Zuge der Reform ist das Transparenzregister zu einem Vollregister gereift. Welche Änderungen ergeben sich hierdurch für gemeinnützige Tierschutzvereine?
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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