Infobrief-Archiv (nach Kategorien)
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Kategorien des Infobriefs
Spendenbescheinigungen bald ohne Papier möglich?
Es ist voraussichtlich nur noch eine Frage kurzer Zeit, dass Tierschutzvereine Zuwendungsbestätigungen elektronisch ausstellen und direkt an das Finanzamt des Spenders übermitteln können.
Fehlende Eintragung beim Vereinsregister – was hat das für Folgen?
Auch bei Tierschutzvereinen kommt es immer mal wieder vor, dass Satzungsänderungen beschlossen oder neue Vorstände gewählt werden, die grundsätzlich erforderliche anschließende Anmeldung dieser Änderungen beim Vereinsregister jedoch versehentlich unterbleibt.
Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Optimierungen bei Satzungsänderungen
Verkleinerung des Vorstandes, Änderung der Vertretungsbefugnisse oder andere Dinge – all dies führt in der Praxis immer mal wieder zu Anpassungen/Änderungen von Vereinssatzungen. Tierschutzvereinen ist zu empfehlen, spätestens diese Gelegenheit auch zur Prüfung eines etwaigen steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Optimierungsbedarfes der Satzung zu nutzen.
Zweckgebundene Geldzuwendungen und abgekürzter Zahlungsweg
Tierschutzvereine erhalten zum Teil Geldzuwendungen, die einer Zweckbindung unterliegen. Zur Sicherstellung einer zweckentsprechenden Verwendung werden die Geldzuwendungen von Zuwendern manchmal direkt an Lieferanten oder Dienstleister ausgezahlt. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Hinweise zur steuerlichen Einordnung solch abgekürzter Zahlungswege geben.
Spendenbescheinigungen für unverkäufliche Waren möglich?
Tierschutzvereine erhalten von Unternehmen zum Teil Futter gespendet, bei dem das Mindesthaltbarkeitsdatum zeitnah abläuft oder bereits abgelaufen ist. Immer wieder erreichen uns Fragen, ob bzw. über welchen Wert in diesen Fällen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden können.
Durchführung von Festveranstaltungen
Einweihungen von neuen Tierunterkünften, Jubiläen, Tierschutzgalen etc. – auch bei Tierschutzvereinen gibt es manchmal Grund zum Feiern. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Einordnung von Festveranstaltungen vorstellen.
Abfrageformular für Sachspenden an gemeinnützige Tierschutzvereine
Zur Unterstützung ihrer gemeinnützigen Ziele erhalten Tierschutzvereine häufig Sachspenden von Privatpersonen und Firmen. Zur Gewährleistung einer korrekten Ausstellung von Sachspendenbescheinigungen müssen Tierschutzvereine u.a. Kenntnis über die Herkunft und den Wert der gespendeten Sachen haben. Zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse haben wir ein Abfrageformular für Tierschutzvereine entworfen, welches wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.
Spenden zum Jahreswechsel
Bei Spenden zum Jahreswechsel kann es vorkommen, dass eine noch im alten Jahr vom Spender überwiesene Zuwendung erst im neuen Jahr auf dem Konto des Tierschutzvereins gutgeschrieben wird. Tierschutzvereine sind hier zum Teil unsicher, welchen Tag der Zuwendung sie in der Spendenbescheinigung angeben müssen, insbesondere weil die „späten Spender“ häufig noch eine Spendenbescheinigung für das alte Jahr fordern.
Erleichterungen bei der Anerkennung von Aufwandsspenden in Aussicht?
Für den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten etc., können Tierschutzvereine bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Spendenbescheinigung ausstellen. Die seit dem 01.01.2015 verschärften Anforderungen für die Ausstellung von Aufwandsspendenbescheinigungen könnten bald ggf. wieder etwas entschärft werden.
Die Gemeinnützigkeit von Tierschutzvereinen wird durch ein mögliches Engagement für Flüchtlinge grds. nicht gefährdet
Tierschutzvereine können sich grds. gemeinnützigkeitskonform für Flüchtlinge engagieren. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zeigt verschiedene Möglichkeiten auf.
Marco Siebert
Dipl. Oec. & Steuerberater
Zur Anmeldung zu unserem Infobrief, in dem wir über verschiedene Themen rund um den Tierschutzverein informieren:
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